Dezernat RA Beumer - Öffentliches Baurecht
Das Öffentliche Baurecht regelt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen, wie insbesondere Wohn- oder Gewerbebauten, zulässig sind. Anwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Öffentlichen Baurechts kommen in vier verschiedenen Konstellationen in Betracht:
Im Rahmen dieses Aufgabengebietes befassen wir uns insbesondere mit | |
• | Häufig wird der auf diesen Bereich spezialisierte Anwalt den Bauherrn beraten und gegenüber der Bauaufsichtsbehörde vertreten, insbesondere, falls es zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids oder einer Baugenehmigung kommt. |
• | Ebenso zahlreich sind die Fälle, in denen der Anwalt den Eigentümer eines Nachbargrundstücks vertritt, der sich durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt sieht. Eine solche Beeinträchtigung kann nicht nur dadurch erfolgen, dass ein mit Lärmimmissionen verbundenes Gewerbevorhaben neben Wohnhäusern errichtet wird, sondern auch - umgekehrt - durch ein Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche oder landwirtschaftliche Bauten, da diesen hierdurch Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden können. |
• | In zumeist schwierig gelagerten Fällen bedienen sich auch die Bauaufsichtsbehörden anwaltlicher Hilfe; dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Vertretung vor dem Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht geht. |
• | Schließlich kommen als Auftraggeber des Rechtsanwalts auch Gemeinden in Betracht. Dabei ist etwa an die Begleitung von B-Plan- oder F-Plan-Verfahren zu denken sowie an die Vertretung von Gemeinden in Normenkontrollverfahren oder Baugenehmigungsstreitigkeiten, zu denen Gemeinden durch die Verwaltungsgerichte in bestimmten Fällen beigeladen werden müssen. |

