Dezernat RA Beumer - Kommunalrecht
Im Rahmen des Kommunalrechtes beraten und vertreten wie unsere Mandantschaft bei Organstreitigkeiten, bei Wahlanfechtungen, bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und -entscheiden, bei Gebietsänderungen, bei Fragen zu öffentlichen Einrichtungen sowie zum Anschluss- und Benutzungszwang oder bei Fragen der Satzungs- und Verordnungsgebung.
Hier bestehen enge Querverbindungen zu anderen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, etwa zum Öffentlichen Baurecht und zum Umweltrecht.
Eine immer größere Bedeutung spielt im Kommunalrecht zudem die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und deren Folgen für den Bürger.

