Dezernat RA Beumer - Insolvenzrecht
Im Dezernat Insolvenzrecht befassen wir uns mit der Beratung und Vertretung von Schuldnern und Gläubigern in allen Phasen der Insolvenz.
Für Selbständige und Unternehmer ist die Regelinsolvenz der geeignete Weg zur finanziellen Freiheit.
Regelinsolvenz
Schon bei sich abzeichnenden Krisen erarbeiten wir umsetzbare Vorschläge, um dem Eintritt eines Insolvenzgrundes juristisch bzw. unternehmerisch entgegenzuwirken.
Dabei treten wir in die Verhandlungen mit der Gegenseite ein und zeigen juristische Möglichkeiten auf, die Insolvenzantragspflicht zu beseitigen.
In einem sich gegebenenfalls später anschließenden Insolvenzverfahren stehen wir als Berater bzw. Prozessbevollmächtigte zur Verfügung. Im Einzelnen umfasst dies folgende Tätigkeiten:
• | Prüfung der Insolvenzantragspflicht |
• | Insolvenzantragstellung für Gläubiger und Schuldner |
• | Beratung und Vertretung im Restschuldbefreiungsverfahren |
• | Erstellung von Insolvenzplänen |
• | Beratung in der Eigenverwaltung |
• | Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren |
• | Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen |
• | Verteidigung in insolvenzrechtlichen Strafsachen |
Verbraucherinsolvenzverfahren
Außerdem betreuen wir Privatpersonen bei der Durchführung ihrer Verbraucherinsolvenz.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren und wie dieses in der Insolvenzordnung geregelt. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.
Der Schuldner dagegen kann nach Abschluss des Verfahrens von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit werden (Restschuldbefreiung). Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Diese gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen..
Gläubiger können aus rechtskräftigen Urteilen und Vollstreckungsbescheiden 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung (InsO) können Überschuldete unter Umständen auch gegen den Willen ihrer Gläubiger eine Befreiung von ihren Schulden erlangen. Dank der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode sowie einer möglichen Stundung der Verfahrenskosten haben Überschuldete, deren redliche Bemühungen um eine angemessene freiwillige Einigung mit Gläubigern erfolglos bleiben, nun eine echte Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein dreistufiges Verfahren: außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase.

