Dezernat RA Beumer - Ausländer- und Asylrecht
Im Aufenthaltsrecht beraten und vertreten wir Sie gern in allen Fällen des Erwerbs von Aufenthaltsrechten. Das sind:
• | Fälle des Erwerbs eines Aufenthaltsrechts durch Heirat oder eine Lebenspartnerschaft, durch Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Studiums. |
• | Bei Anträgen auf Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung (wenn Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner nach Deutschland nachziehen lassen oder wenn Sie Ihre Kinder nachholen wollen), |
• | Bei der Aufenthaltsverfestigung, also bei der Verbesserung Ihres bereits bestehenden Aufenthaltstitels, |
• | In Fällen, in denen auf Grund von Krankheit oder Passlosigkeit ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht, |
• | Wenn Sie hier einen Sprachkurs oder ein Studium aufnehmen wollen, oder nach dem Studium zum Zweck der Arbeitssuche einen weiteren Aufenthalt anstreben, |
• | Im Staatsangehörigkeitsrecht (wenn Sie eine Einbürgerung anstreben), |
• | Bei der Ablehnung eines Antrags auf Arbeitsgenehmigung, |
• | Bei drohender Ausweisung oder Aufenthaltsbeendigung, |
• | Bei der Vermeidung von Abschiebungen und im Falle von Abschiebungshaft. |

