Dezernat RA Beumer - Ausländer- und Asylrecht

Im Aufenthaltsrecht beraten und vertreten wir Sie gern in allen Fällen des Erwerbs von Aufenthaltsrechten. Das sind:

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Fälle des Erwerbs eines Aufenthaltsrechts durch Heirat oder eine Lebenspartnerschaft, durch Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Studiums.

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Bei Anträgen auf Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung (wenn Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner nach Deutschland nachziehen lassen oder wenn Sie Ihre Kinder nachholen wollen),

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Bei der Aufenthaltsverfestigung, also bei der Verbesserung Ihres bereits bestehenden Aufenthaltstitels,

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In Fällen, in denen auf Grund von Krankheit oder Passlosigkeit ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht,

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Wenn Sie hier einen Sprachkurs oder ein Studium aufnehmen wollen, oder nach dem Studium zum Zweck der Arbeitssuche einen weiteren Aufenthalt anstreben,

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Im Staatsangehörigkeitsrecht (wenn Sie eine Einbürgerung anstreben),

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Bei der Ablehnung eines Antrags auf Arbeitsgenehmigung,

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Bei drohender Ausweisung oder Aufenthaltsbeendigung,

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Bei der Vermeidung von Abschiebungen und im Falle von Abschiebungshaft.












 
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